Ein Jahr novellierte Landesbauordnung: Bauwirtschaft sieht Licht und Schatten

Bauverband fordert konsequente Umsetzung in den Behörden und weitere Entlastungen beim Neubau

Ein Jahr nach Inkrafttreten der novellierten Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg zieht die Bauwirtschaft eine durchwachsene Bilanz. „Die Reform war ein wichtiger Schritt, aber noch kein Durchbruch. Sie greift zentrale Punkte auf – schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und mehr Spielraum beim Bauen im Bestand. In der Praxis kommt davon aber noch nicht überall genug an“, erklärt Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg.

 

Positiv bewertet Möller vor allem die Erleichterungen beim Bauen im Bestand, die Genehmigungsfiktion und die Typengenehmigung. „Gerade die Typengenehmigung ist ein wichtiges Instrument für serielles und modulares Bauen. Sie kann helfen, bewährte Bauweisen schneller mehrfach umzusetzen.“

 

Entscheidend sei nun, dass die neuen Regeln in den Baubehörden konsequent angewendet werden. Nur dann könnten Verfahren tatsächlich spürbar schneller werden. Bei der Genehmigungsfiktion sieht Möller Nachbesserungsbedarf: „Sie darf nicht ins Leere laufen, weil Ämter Unterlagen nach und nach anfordern und dadurch Fristen immer wieder verschoben werden.“ Hier müsse der Gesetzestext ergänzt werden.

 

Aus Sicht der Bauwirtschaft sollte zudem die vom Normenkontrollrat empfohlene projektorientierte Verfahrenssteuerung in der LBO verankert werden. Ein fester Ansprechpartner je Verfahren, verbindliche Termin- und Fristenpläne sowie transparente Zwischenschritte sollten Standard werden. So ließen sich Verzögerungen früh erkennen und lösen.

 

Weiteren Handlungsbedarf sieht die Branche beim Wohnungsneubau. „Hier bleibt die Reform deutlich hinter dem zurück, was nötig wäre. Die Anforderungen sind weiterhin hoch, während echte Entlastungen kaum spürbar sind“, sagt Möller.

 

Sein Fazit nach einem Jahr LBO-Novelle fällt daher verhalten aus: „Das Gesetz weist grundsätzlich in die richtige Richtung. Damit Bauen aber wirklich schneller und kostengünstiger wird, müssen die Behörden die Spielräume der neuen LBO umfassend ausschöpfen. Zudem brauchen wir weitere Vereinfachungen im Neubaubereich, um die Kostenspirale bei der Schaffung von neuem Wohnraum zu stoppen.“

 

Reformbedarf auch bei weiteren Gesetzen

 

Laut Möller gibt es neben der Landesbauordnung zahlreiche weitere Gesetze, die das Bauen hemmen. Dazu gehören strenge Auflagen im Bereich des Umweltrechts. „Im Umweltbereich betätigen sich die zuständigen Behörden in Baugenehmigungsprozessen häufig als Bremser. Vielfach werden die Umweltvorschriften in der härtesten Auslegung angewandt. In der Konsequenz wird das Bauen erheblich erschwert und verteuert. Hier wäre ein konstruktiveres und stärker lösungsorientiertes Vorgehen der Ämter wünschenswert“, so der Appell von Thomas Möller. Grundsätzlich gelte es, neben der LBO auch die weiteren für Baugenehmigungen relevanten Gesetze zu vereinfachen. Nur so könne es gelingen, den Wohnungsbau wieder anzukurbeln und damit die Wohnungsnot zu entschärfen.

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