Zum Hauptinhalt springen

Pressemeldungen

Fahrverbote: Bau hofft auf Bestand der jetzigen Ausnahmeregelung

Branche bekennt sich zum Klimaschutz – Firmen setzen auf rasche Nachrüstung

Stuttgart. Angesichts der drohenden streckenbezogenen Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart ab 1. Januar 2020 geht die Landesvereinigung Bauwirtschaft davon aus, dass die bisherige Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge auch für Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 5 gilt: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die grün-schwarze Landesregierung bisher in Sachen Fahrverbote Klarsicht behalten und keinen Rundumschlag vollzogen hat“, betont Geschäftsführer Thomas Möller und setzt darauf, dass die bisherige Diesel-Ausnahmeregelung für alle Lieferfahrzeuge des Handwerks Bestand hat. „Denn derzeit gibt es insbesondere in der Landeshauptstadt außerordentlich viele Baustellen. Unsere Bauunternehmen, die in der Regel mit Dieselfahrzeugen ausgerüstet sind, müssen natürlich auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Baustellen in der Innenstadt ungehindert anzufahren. Käme es zu keiner generellen Sonderregelung, wären etliche Baubetriebe von dem Fahrverbot auf Stuttgarts wichtigsten Einfallstraßen betroffen und müssten ihre Arbeit de facto einstellen.“

Möller hofft, dass es nicht soweit kommt. Nicht zuletzt weil es bislang bei der Hardware-Nachrüstung für Euro-5-Dieselfahrzeuge noch immer klemmt, da die Autohersteller keine vernünftigen Lösungen anbieten. Hier wäre deutlich mehr Tempo angesagt. „Wir als Bauwirtschaft bekennen uns natürlich ausdrücklich zum Klimaschutz. Und auch unsere Firmen hoffen, möglichst rasch auf emissionsärmere Transportfahrzeuge und Baumaschinen umrüsten zu können. Bei der Neuentwicklung von Baufahrzeugen setzt die Bauwirtschaft ohnehin auf klimaneutrale Elektroantriebe. Das ist eines der wichtigen Zukunftsthemen unserer Branche.“

Zurück zur Übersicht