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Pressemeldungen

Lehrlingszahlen auf dem Bau weiter stabil

Duldungsfrist für Flüchtlinge in Ausbildung sollte verkürzt werden

Stuttgart. Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg meldet für das Jahr 2019 einen leichten Rückgang ihrer Lehrlingszahlen. Mit Stichtag Ende Dezember gab es in den landesweit neun überbetrieblichen Bildungszentren des Verbandes insgesamt 2.544 Auszubildende, 2 % weniger als im Vorjahr. Allerdings ist die Entwicklung über alle drei Ausbildungsjahre betrachtet unterschiedlich. Während das erste Ausbildungsjahr nur 1 % weniger Lehrlinge zu verzeichnen hatte, betrug der Rückgang im zweiten Lehrjahr gut 7 %. Im dritten Lehrjahr gab es ein Plus von 2 %.

Grund für diese Entwicklung ist eigentlich eine positive Integrationsgeschichte. Immerhin haben die Mitgliedsbetriebe des Verbandes 2017 und 2018 pro Jahr rund 120 jungen Geflüchteten die Chance auf eine Bauausbildung gegeben. Damit gingen in den Jahren zugleich auch die Lehrlingszahlen nach oben. Leider erfüllten etliche der Geflüchteten in Ausbildung nicht alle notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht und mussten Deutschland in den letzten Monaten verlassen. Knackpunkt war häufig die bereits vor der Ausbildung erlangte Duldungsfrist von mindestens zwölf Monaten. Sie ist Voraussetzung für die Erteilung einer so genannten Beschäftigungsduldung.

Für Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes, eine äußerst schwierige Situation - und zwar für alle Beteiligten: „Viele der jungen Geflüchteten haben die notwendige 12-Monats-Duldungsfrist aufgrund langwieriger Asylverfahren noch nicht erreicht, obgleich sie bereits seit einigen Jahren im Land sind. Aber auch für unsere Betriebe ist das frustrierend, denn sie sind dringend auf junge Nachwuchskräfte angewiesen und haben gerade bei der Ausbildung dieser Jugendlichen oft jahrelange persönliche Integrationsarbeit geleistet.“

Möller appelliert daher an die Politik, bei der Erteilung einer Beschäftigungsduldung künftig auf eine deutliche Verkürzung der bereits erreichten notwendigen Duldungsfrist für Flüchtlinge in Ausbildung hinzuwirken. Damit würde man mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen und mehr Planungssicherheit für die Unternehmen schaffen. Letztlich hoffen natürlich alle Beteiligten auf eine dauerhafte Bleibeperspektive für diese Lehrlinge in Deutschland.

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