Wohnungsbau ankurbeln - Infrastruktur sanieren - Bürokratie abbauen
Anlässlich der Landtagswahl 2026 zeigt die Bauwirtschaft Lösungen auf
Die Landtagswahl 2026 steht bevor. Die kommende Landesregierung wird vor großen Aufgaben stehen – unter anderem im Wohnungsbau sowie bei Sanierung und Ausbau der Infrastruktur. Wie kann die dringend notwendige Bauwende gelingen? Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg benennt konkrete Maßnahmen:
Wohnungsbau ankurbeln
Zur Bekämpfung der Wohnungsnot braucht es mehr Neubau. Dafür muss die soziale Wohnraumförderung weiter ausgebaut werden. Ein zentraler Hebel ist zudem die Senkung der Grunderwerbsteuer. Beim Ersterwerb eines Grundstücks sollte diese ganz entfallen. Wichtig ist der Erhalt eines eigenständigen Bauministeriums, das dem Bauen das notwendige politische Gewicht verleiht.
Infrastruktur sanieren und ausbauen
Zur Sicherung einer leistungsfähigen Infrastruktur fordert die Bauwirtschaft eine bedarfsgerechte Erhöhung der Landesmittel für den Straßenbau und eine personelle Stärkung der Straßenbauverwaltung. Zudem sollte sich Baden-Württemberg dafür einsetzen, das Nutzerprinzip stärker zur Straßenbaufinanzierung heranzuziehen.
Bürokratie abbauen – Baurechtsbehörden reformieren
Eine überbordende Bürokratie hemmt das Bauen. Daher müssen Dokumentations- und Nachweispflichten – etwa infolge von Tariftreuegesetzen oder der Ersatzbaustoffverordnung – reduziert werden. Zudem sollte die Politik Genehmigungs- und Prüfverfahren, beispielsweise im Natur-, Arten- und Denkmalschutz, bündeln, vereinfachen und befristen. Des Weiteren braucht es effizientere Strukturen in den Baurechtsbehörden. Notwendig ist darüber hinaus die konsequente Umsetzung der reformierten Landesbauordnung.
Kreislaufwirtschaft stärken – Deponieraum für Bodenaushub erweitern
Nachhaltiges Bauen erfordert eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Dazu müssen die Vorgaben zur Verwertung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle sinnvoll ausgestaltet und entsprechend umgesetzt werden. Damit mehr Verwertung möglich wird, gilt es, die Ersatzbaustoffverordnung anzupassen. Güteüberwachte Recyclingbaustoffe dürfen grundsätzlich nicht länger als Abfall gelten.

