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Pressemeldungen

Zumeldung: Ablehnung des SPD-Gesetzentwurfs zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) durch den Landtag

Bauwirtschaft Baden-Württemberg begrüßt die Ablehnung des LTMG und fordert die Landesregierung auf, kein gleichartiges Bürokratiemonster zu schaffen!

Stuttgart. Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg begrüßt die klare Ablehnung des SPD-Gesetzentwurfs zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) durch den baden-württembergischen Landtag. Ziel des Entwurfs, der heute in abschließender Lesung beraten wurde, ist eine Verschärfung der geltenden Regelungen. Der Verband fordert außerdem die Regierungskoalition aus Grünen und CDU eindringlich auf, bei ihren eigenen Plänen zur Novellierung des LTMG mit den Arbeitgebern in einen offenen Dialog zu treten. „Der Baubranche hat das Gesetz nichts gebracht außer zusätzliche unnötige Bürokratie. Es hat weder zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen noch zu mehr Legalität beigetragen. Wir sind der Meinung, dass der zugrundeliegende Denkansatz falsch ist“, erklärt Holger Braun, stellvertretender Hauptgeschäftsführer. „Grüne und CDU dürfen vor dem Hintergrund der schlechten Erfahrungen mit dem bisherigen Gesetz keinesfalls stur am Wortlaut des Koalitionsvertrages festhalten. Ansonsten droht ein Riesen-Bürokratiemonster. Die Landesregierung würde damit das von ihr selbst propagierte Ziel, unnötige bürokratische Belastungen abzubauen, konterkarieren. Wir bieten ausdrücklich an, gemeinsam an einer besseren Lösung mit weniger Bürokratismus zu arbeiten.“

Im LTMG sind die Mindeststandards festgelegt, die Bewerber um öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg erfüllen müssen. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung des Mindestlohns. Mit ihrem Gesetzentwurf wollte die SPD den Geltungsbereich des Gesetzes auf kleinere Aufträge ausdehnen sowie weitere Vergabekriterien zur Nachhaltigkeit aufnehmen. Zusätzlich sollten künftig anstelle des bundesweiten Mindestlohns die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im Land zugrunde gelegt werden.

„Wir brauchen keine Änderung des LTMG in der bestehenden Form und wir brauchen schon gar keine zusätzlichen Vergabeaspekte oder Doppelstrukturen in dem Gesetz“, unterstreicht Holger Braun. Einen deutschlandweiten Mindestlohn sowie allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne gebe es schon jetzt. Auch umweltbezogene sowie soziale Vorgaben seien bereits rechtlich verankert, beispielsweise im Klimaschutzgesetz oder im Lieferkettengesetz.

„Zusätzliche vergabefremde Kriterien verursachen bei jedem einzelnen öffentlichen Bauprojekt immer wieder einen enormen Aufwand für Vergabestellen und Bieter. Außerdem bewirken sie rein gar nichts in puncto Qualität, Legalität und realistischer Preisbildung“, so Braun. Schon heute arbeiteten die Bauverwaltungen von Land und Kommunen aufgrund von Personalmangel am Anschlag. Darunter leiden die öffentlichen Investitionen – häufig werden vordringliche Bauvorhaben hinausgezögert oder gar nicht umgesetzt, da das notwendige Fachpersonal fehlt. „Aus Sicht der Bauwirtschaft befürchten wir außerdem, dass mit immer mehr unnötiger vergabefremder Bürokratie die redlichen Bauunternehmen vergrätzt und genau diejenigen, die man eigentlich fernhalten will, angelockt werden. Dabei will man doch angeblich die redlichen, heimischen Betriebe schützen.“

Statt zusätzliche Bürokratie zu schaffen, fordert der Verband, das bewährte Präqualifikationsverfahren nach § 6 VOB/A verstärkt anzuwenden und bei Bedarf weiterzuentwickeln. „Wir sind überzeugt, dass wir es in Baden-Württemberg besser machen können und sind zur Zusammenarbeit bereit“, so Braun abschließend.

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