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Pressemeldungen

Bauverband bedauert Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

„So verschärft man die Wohnungsnot und erweist den Wohnungssuchenden einen Bärendienst“

 

Stuttgart/Heidelberg. Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg bedauert die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach den Kommunen künftig verwehrt werden soll, kleinere Grundstücke am Ortsrand mit weniger als 10.000 qm² ohne langwierige Umweltprüfung und Ausgleichmaßnahmen für eine Wohnungsbebauung auszuweisen. „Dies konterkariert unser aller Bemühen, möglichst rasch den dringend benötigten Wohnraum in den Gemeinden zu schaffen. So verschärften wir die Wohnungsnot im Land und erweisen den Wohnungssuchenden einen Bärendienst“, kritisiert Baupräsident Markus Böll das aktuelle Urteil. „Praktisch wird den Kommunen nun jegliche Flexibilität zu schnellen und sinnvollen Entscheidungen für eine erweiterte Wohnbebauung am Ortsrand genommen. Wir gehen davon aus, dass die kommunalen Verantwortlichen auch bisher stets sorgfältig und sachgerecht geprüft haben, ob ein kleineres Grundstück in ihrer Gemeinde die notwendigen Gegebenheiten für eine Bebauung erfüllt.“

Hintergrund ist eine Klage des BUND vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den §13b BauGB im konkreten Fall eines Bebauungsplans in Gaiberg bei Heidelberg. Der Bebauungsplan wurde mit Blick auf mögliche Umweltauswirkungen für unwirksam erklärt, nachdem der Verwaltungsgerichtshof in der Vorinstanz noch für die Gemeinde entschieden hatte. Das Urteil ist außerdem von grundsätzlicher Relevanz. Darin heißt es nämlich, dass das Deutsche Baurecht, das eine Bebauung unmittelbar am Siedlungsrand bei kleineren Grundstücken im beschleunigten Verfahren zulässt, dem europäischen Umweltrecht zuwiderläuft. Markus Böll fordert nun umgehend Alternativ-Lösungen: „Wir brauchen jetzt dringend neue Möglichkeiten, damit die Kommunen auch in Zukunft schnell und flexibel kleinere Bebauungsgebiete ohne langwierige Genehmigungsverfahren ausweisen können. Nur so können wir den Menschen helfen, möglichst rasch in ihrer Gemeinde bezahlbaren Wohnraum zu bekommen.“

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