Gemeinsam stark bauen
Wie partnerschaftliche Modelle Kommunen entlasten
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Die Gemeinde zeigt die Bauwirtschaft Baden-Württemberg, wie Kommunen ihre Bauprojekte effizient und ressourcenschonend umsetzen können – durch partnerschaftliche Verträge mit den Bauunternehmen.
Viele Städte und Gemeinden stehen vor der Herausforderung, dringend benötigte Bauvorhaben zu realisieren, obwohl personelle und finanzielle Kapazitäten begrenzt sind. Hier können Gesamtvergaben an Generalunternehmer (GU) oder funktionale Ausschreibungen eine geeignete Lösung sein. Beide Modelle bündeln Planung, Bau und Koordination in einer Hand, reduzieren Schnittstellen und schaffen klare Zuständigkeiten. Das entlastet die Verwaltung und ermöglicht eine wirtschaftliche und zügige Umsetzung öffentlicher Bauprojekte.
Die Losvergabe bleibt dabei der gesetzlich vorgesehene Grundsatz (§ 97 Abs. 4 GWB, § 5 VOB/A). Sie dient insbesondere der Beteiligung mittelständischer Unternehmen und der Wettbewerbsförderung. Dennoch erlaubt das Vergaberecht ausdrücklich, von diesem Grundsatz abzuweichen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Die GPA-Mitteilung Bau 2/2016 nennt als anerkannte Beispiele unter anderem komplexe Bauabläufe, technische Abhängigkeiten oder eine besondere Eilbedürftigkeit. Entscheidend ist, dass diese Gründe sachlich begründet und dokumentiert werden.
Die funktionale Ausschreibung ist in § 7c VOB/A geregelt. Eine Kommune kann die Bauleistung so beschreiben, dass das gewünschte Ergebnis, nicht aber jedes technische Detail, vorgegeben wird. Damit wird es den Bietern ermöglicht, eigene Lösungsansätze einzubringen. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Beschluss vom 16.04.2024 (Az. 1 VK 10/24) klargestellt, dass Auftraggeber hierbei ein freies Wahlrecht haben: Sie können zwischen einer detaillierten und einer funktionalen Leistungsbeschreibung wählen und müssen ihre Entscheidung nicht besonders begründen.
Leitfäden der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg und von KPMG zeigen, dass GU-Vergaben und funktionale Ausschreibungen bei guter Vorbereitung und nachvollziehbarer Dokumentation rechtssicher und förderfähig sind. Sie schaffen Transparenz, reduzieren Verwaltungsaufwand und erleichtern die Projektsteuerung – insbesondere bei komplexen Bauvorhaben oder knappen personellen Ressourcen.
Vertiefende Informationen zur rechtssicheren Gestaltung von Vergabeverfahren und partnerschaftlichen Modellen finden sich in folgenden Publikationen:
Sonderbeilage
Weiterführende Informationen
Bauen statt streiten
Partnerschaftsmodelle am Bau – Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
DownloadGPA-Mitteilung Bau 1/2023
Funktionalausschreibungen (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm)
DownloadKPMG: Vergabe an Generalunternehmer
Eine Handreichung für öffentliche Auftraggeber
(→ Formular für den Download ausfüllen)
