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Forderungen zur Landtagswahl 2026

Bauwirtschaft bietet Lösungen an

Die Bauwirtschaft befindet sich in einer konjunkturell schwierigen Situation. Vor allem im Wohnungsbau sind die Umsätze weiter rückläufig. Auch im Straßenbau fehlen Impulse. Dies ist auf die monatelange vorläufige Haushaltsführung des Bundes sowie die unzureichenden Investitionen des Landes und der Kommunen zurückzuführen. Gleichzeitig leidet der Wirtschaftshochbau unter der unbefriedigenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Vor diesem Hintergrund fordert die Branche wirksame Gegenmaßnahmen, um die Bautätigkeit zu beleben.

Wohnungsbau ankurbeln

Die Krise im Wohnungsbau hält an. Die Baunachfrage ist zu gering, die Fertigstellungen decken bei Weitem nicht den Bedarf. Vor allem in größeren Städten und Ballungsräumen droht sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum weiter zu verschärfen. Um dem entgegenzuwirken, muss die Politik die Rahmenbedingungen deutlich verbessern. Unverzichtbar ist eine Senkung der Grunderwerbsteuer. Darüber hinaus braucht es eine Sonder-AfA für Privatnutzer, die die bestehenden steuerlichen Sonderabschreibungen für Investoren sinnvoll ergänzt. Notwendig ist auch ein weiterer Ausbau der sozialen Wohnraumförderung. Im Sinne einer 1:1-Kofinanzierung müssen die Fördermittel des Landes auf das Niveau der Bundesförderung aufgestockt werden. 

 

1.

 

Infrastruktur sanieren

Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung. Daher braucht es mehr Landesmittel für den Straßenbau sowie zusätzliches Personal in der Landesstraßenbauverwaltung. Die Bauwirtschaft kritisiert zudem scharf, dass der Bund ursprünglich regulär finanzierte Verkehrsprojekte in das Sondervermögen Infrastruktur verschiebt. Damit bricht die Bundesregierung ihr Versprechen, die Gelder aus dem Sondervermögen ausschließlich für zusätzlicheInfrastrukturvorhaben zu nutzen, um den Investitionsstau abzubauen und Wachstumsimpulse zu setzen. Baden-Württemberg muss hier Korrekturen einfordern. Außerdem sollte sich das Land über den Bundesrat dafür einsetzen, dass das Nutzerprinzip bei der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen verstärkt angewendet wird, etwa durch eine Pkw-Maut. Nur so kann eine langfristige und haushaltsunabhängige Planungssicherheit bei den Investitionen in die Infrastruktur gewährleistet werden.

 

2.

 

LBO-Reform wirksam durchsetzen

Die im Juni 2025 in Kraft getretene Reform der Landesbauordnung (LBO) kann dabei helfen, Bauvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Abschaffung des Widerspruchverfahrens, die Erweiterung der „kleinen Bauvorlageberechtigung“, die Einführung der Typengenehmigung sowie die Schaffung einer Genehmigungsfiktion sind Schritte in die richtige Richtung. Damit das Reformziel, das Bauen schneller, einfacher und kostengünstiger zu machen, tatsächlich erreicht wird, müssen die gesetzlichen Neuerungen nun jedoch auch konsequent umgesetzt werden. Alle am Bauprozess Beteiligten sind aufgefordert, die neue LBO mit Leben zu füllen und die beschlossenen Vereinfachungen in der Praxis möglichst durchgängig anzuwenden. Nur so wird die Gesetzesnovelle ein Erfolg.

 

3.

 

Baurechtsbehörden reformieren

In Zeiten des Fachkräftemangels droht mit aktuell 208 unteren Baurechtsbehörden der Stillstand in der Bauverwaltung. Das Land muss daher Strukturen straffen und Mindestgrößen für die Behörden einführen. Zudem gilt es, die Bauämter zu digitalen Kompetenzzentren weiterzuentwickeln. Des Weiteren sollte die projektorientierte Verfahrenssteuerung als Organisations- und Managementinstrument in der Bauverwaltung verbindlich verankert werden. Ein verantwortlicher Ansprechpartner je Verfahren, feste Termin- und Fristenpläne sowie ein gemeinsames Auftaktgespräch mit allen beteiligten Stellen sollten zum Standard werden.

 

4.

 

Bauvorschriften entschlacken

Der Baubedarf ist riesig. Doch eine überbordende Bürokratie, unzählige Gesetze und Verordnungen sowie überzogene Baustandards hemmen das Bauen. Beispiele sind Tariftreuegesetze und die Ersatzbaustoffverordnung, die den ausführenden Bauunternehmen umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten aufbürden. Um die Bautätigkeit anzukurbeln, gilt es, Vorschriften und Auflagen zu reduzieren und auf das wirklich Notwendige zu beschränken. Prüf- und Genehmigungsverfahren, etwa im Bereich des Arten-, Natur- und Denkmalschutzes, müssen vereinfacht, standardisiert, gebündelt und zeitlich begrenzt werden. Angesichts der Dringlichkeit der Bauaufgaben, beispielsweise im Wohnungsbau oder bei der Sanierung von Brücken und Straßen, ist es unabdingbar, Erleichterungen für das Bauen schnellstmöglich und umfassend umzusetzen.

 

5.

 

Kreislaufwirtschaft voranbringen

Das Land Baden-Württemberg will die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen stärken. Dazu müssen die Regeln zur Verwertung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle so ausgestaltet und vollzogen werden, dass Verwertung tatsächlich möglich ist. Derzeit passiert das Gegenteil. Die Verwertung wird durch zusätzliche Einschränkungen immer weiter eingeengt. So erreicht nur ein kleiner Teil der Materialien das Ende der Abfalleigenschaft. Außerdem werden technische Bauwerke so behandelt, dass dort praktisch nur schadstoffarmes Bodenmaterial eingebaut werden darf. Viele nach der Ersatzbaustoffverordnung zulässige Materialien finden dadurch keinen Einsatz. Die Folge ist absehbar: Die Verwertungsquoten sinken, und mehr mineralische Bauabfälle müssen auf Deponien beseitigt werden. Darauf müsste sich das Land beim künftigen Deponiebedarf einstellen. Wer mehr Verwertung und weniger Deponierung will, muss die Verwertungsmöglichkeiten erweitern. Weniger Verwertung bei gleichzeitig weniger Deponierung wird es nicht geben.

 

6.

 

Entsorgung von Bodenaushub sichern

Aufgrund der Ersatzbaustoffverordnung sowie deren restriktiver Handhabung durch das Landesumweltministerium sind große Mengen an Bodenaushub nicht verwertbar und müssen deponiert werden. Entsprechende Deponiekapazitäten sind zu schaffen. Insbesondere Deponien der Klasse DK -0,5 sind für die Entsorgungssicherheit in Baden-Württemberg unverzichtbar. Ihre Erweiterung wird jedoch vom Umweltministerium blockiert. Hier ist ein klares politisches Umsteuern erforderlich. Um einen Entsorgungsnotstand zu verhindern, muss die Erweiterung von DK -0,5 Deponien möglich sein.

 

7.

 

Thomas Möller

Hauptgeschäftsführer

 

Tel.: 0711 64853 - 0

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Ulrike Schäfer

Geschäftsführung
Kommunikation & Politik

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