Forderungen zur Landtagswahl 2026
Bauwirtschaft bietet Lösungen an
Die Bauwirtschaft befindet sich in einer konjunkturell schwierigen Situation. Vor allem im Wohnungsbau sind die Umsätze weiter rückläufig. Auch im Straßenbau fehlen Impulse. Dies ist auf die monatelange vorläufige Haushaltsführung des Bundes sowie die unzureichenden Investitionen des Landes und der Kommunen zurückzuführen. Gleichzeitig leidet der Wirtschaftshochbau unter der unbefriedigenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Vor diesem Hintergrund fordert die Branche wirksame Gegenmaßnahmen, um die Bautätigkeit zu beleben.
Wohnungsbau ankurbeln
Die Krise im Wohnungsbau hält an. Die Baunachfrage ist deutlich zu gering, die Fertigstellungen decken bei Weitem nicht den Bedarf. Vor allem in größeren Städten und Ballungsräumen droht sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum weiter zu verschärfen. Um dem entgegenzuwirken, muss die Politik die Rahmenbedingungen deutlich verbessern. Unverzichtbar ist eine Senkung der Grunderwerbsteuer. Darüber hinaus braucht es eine Sonder-AfA für Privatnutzer, die die bestehenden steuerlichen Sonderabschreibungen für Investoren sinnvoll ergänzt. Notwendig ist auch ein weiterer Ausbau der sozialen Wohnraumförderung.
Infrastruktur sanieren
Zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg ist eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur unabdingbar. Das Sondervermögen des Bundes kann dabei helfen, den Investitionsstau bei den Verkehrswegen abzubauen. Dazu müssen die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Zudem muss die Landesregierung die Haushaltsmittel für den Straßenbau bedarfsgerecht erhöhen und die Landesstraßenbauverwaltung personell aufstocken. Im Sinne einer langfristigen, haushaltsunabhängigen Planungssicherheit fordert die Bauwirtschaft auf Bundesebene darüber hinaus die Anwendung des Nutzerprinzips bei der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen, etwa in Form einer Pkw-Maut.
Bürokratie abbauen
Der Baubedarf ist riesig, aber eine überbordende Bürokratie, unzählige Gesetze und Verordnungen sowie überzogene Baustandards hemmen und verteuern das Bauen. Um die Bautätigkeit zu beleben, müssen Vorschriften und Auflagen abgebaut und auf das wirklich Notwendige beschränkt werden. Gleichzeitig sind kostentreibende Verschärfungen von Gesetzen und Normen zu vermeiden. Regelwerke sollten grundsätzlich anwendungs- und umsetzungsfreundlich gestaltet werden. Zur Verkürzung der Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten ist zudem eine durchgängige Digitalisierung der Baubehörden unerlässlich.
Recycling voranbringen
Die 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung hemmt durch restriktive Einschränkungen das Baustoffrecycling. Unter anderem fehlt eine Regelung zur Beendigung der Abfalleigenschaft mineralischer Bauabfälle. Daher können die meisten güteüberwacht hergestellten mineralischen Ersatzbaustoffe nicht als Produkt gehandelt werden. Vielmehr gelten sie als Abfall und haben damit kaum Absatzchancen. Um die Kreislaufwirtschaft zu stärken, ist das Land daher gefordert, eine umfassende Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft güteüberwachter mineralischer Ersatzbaustoffe einzuführen.
Entsorgung von Bodenaushub sichern
Die Ersatzbaustoffverordnung setzt hohe Hürden für die Verwertung von Bodenmaterial. Große Mengen an Bodenaushub sind daher nach wie vor nicht verwertbar und müssen deponiert werden. Entsprechende Deponiekapazitäten sind zu schaffen. Insbesondere Deponien der Klasse DK -0,5 sind für die Entsorgungssicherheit in Baden-Württemberg unverzichtbar. Ihre Erweiterung wird jedoch vom Landesumweltministerium blockiert. Hier ist ein klares politisches Umsteuern erforderlich. Um einen Entsorgungsnotstand zu verhindern, muss die Erweiterung von DK -0,5 Deponien möglich sein.
Berufsbildung stärken
Zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses gilt es, die duale Ausbildung zu stärken. Ein zentraler Baustein sind dabei die überbetrieblichen Bildungszentren. Sie sollen zu digitalen Kompetenzzentren weiterentwickelt werden. Wichtig ist, dass die notwendigen finanziellen Mittel für die Sanierung, Instandhaltung und Modernisierung der Bildungsstätten bereitgestellt werden. Auch für die Lehrlingsausbildung muss das Land weiterhin ausreichende Zuschussmittel zur Verfügung stellen. Im Sinne einer hohen Ausbildungsqualität darf es hier keine Kürzungen aufgrund von Sparmaßnahmen geben.
