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Pressemeldungen

Bauverband begrüßt Bundeserlass zu Lieferengpässen und Stoffpreisänderungen

Vorgabe muss nun auch von Land und Kommunen übernommen werden

Stuttgart. Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg begrüßt den Bundeserlass von Bundesbauministerium und Bundesverkehrsministerium, mit dem das Thema Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen für den gesamten Bundesbau einheitlich geregelt werden soll. Der Verband fordert nun einen entsprechenden Erlass auch für Baden-Württemberg. Damit würden die Bauunternehmen im Land mit ihren akuten Kalkulationsproblemen wegen der Baustoffengpässe und der eklatanten Preissprünge durch den Ukrainekrieg nicht allein gelassen.

Der Erlass des Bundes ermöglicht in der gegenwärtigen Krisensituation die Anwendung einer so genannten Stoffpreisgleitklausel, mit der extreme Preissprünge während eines Bauprojekts partnerschaftlich aufgefangen werden sollen. Bislang lehnen auch in Baden-Württemberg viele öffentliche Vergabestellen die Einbeziehung einer solchen Gleitklausel in Verträge ab. Jetzt ordnet der neue Erlass für bestimmte Baustoffe wie z.B. Stahl oder Bitumen die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel an. Erst durch diese Klausel, die das Kostenrisiko sowohl auf Auftraggeber als auch Auftragnehmer verteilt, sehen sich die Baufirmen in der Lage, wieder aktuell Angebote abzugeben. Bislang mussten die Bauunternehmen diese Mehrkosten alleine tragen.

Auch die im Erlass festgelegte Verkürzung des Mindestabstands zwischen Angebotsabgabe und Einbau von sechs auf einen Monat sei außerordentlich wichtig. Anders als bisher könnten so auch zahlreiche kurzlaufende Bauverträge in die Preisgleitung mit einbezogen werden. „Wir erwarten, dass jetzt auch das Land Baden-Württemberg sowie die hiesigen Kommunen diesen Erlass in gleicher Weise übernehmen“, fordert Hauptgeschäftsführer Thomas Möller.

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