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Pressemeldungen

Bauwirtschaft: Gebäudetyp-E-Gesetz verfehlt das angestrebte Ziel

Die Gesetzesänderung macht das Bauen noch komplizierter und schafft neue Rechtsunsicherheit

Stuttgart. Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Gebäudetyp-E-Gesetz zeigt sich die Bauwirtschaft Baden-Württemberg enttäuscht über die erreichten Ergebnisse. „Unser Fazit zur Neuregelung lautet: Gut gemeint, aber leider nicht gut gemacht. Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht der Bundesregierung, das Bauen zu erleichtern. Doch das neue Gesetz verfehlt das erklärte Ziel bei weitem. Aus unserer Sicht macht die Novelle das Bauen noch komplizierter und schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit“, erklärt Hauptgeschäftsführer Thomas Möller.

Stein des Anstoßes ist unter anderem die Einschränkung, dass das Gebäudetyp-E-Gesetz nur für Verträge zwischen fachkundigen Unternehmern gelten soll. „Damit ist nichts gewonnen. Denn jede Wohnung wird letztlich an einen Verbraucher verkauft oder vermietet. Spätestens der Unternehmer in der Leistungskette, der einen Vertrag mit einem Verbraucher abschließt, steht vor der gleichen Situation wie bisher“, kritisiert Möller. Darüber hinaus sei zu befürchten, dass der Gesetzestext aufgrund fehlender eindeutiger Begriffsdefinitionen und neuer unbestimmter Rechtsbegriffe zu Auslegungs- und Abgrenzungsproblemen und damit zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen werde.

Vor diesem Hintergrund fordert die Bauwirtschaft deutliche Nachbesserungen am Gesetz. „Die Neuregelung muss klarer und wesentlich praxisnäher gestaltet werden, um den Bauunternehmen mehr Rechtssicherheit zu geben. Nur mit praktikablen Regelungen wird es gelingen, den Wohnungsbau wirklich anzukurbeln“, so der eindringliche Appell von Thomas Möller.

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