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Pressemeldungen

Bauwirtschaft im Land zum Gebäudeenergiegesetz

„Koppelung an kommunale Wärmeplanung ist sinnvoll, ebenso die Option zur Kombination verschiedener Heizungssysteme“

Stuttgart. „Es ist gut, dass endlich eine Einigung zum Gebäudeenergiegesetz zustande gekommen ist. Mit dem neuen Heizungsgesetz wird den Bürgern deutlicher als bisher die Sorge genommen, dass sie in Bestandsbauten nicht von jetzt auf nachher ihre Heizung austauschen müssen, sondern zeitliche Planungssicherheit haben“, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, Thomas Möller. Sinnvoll sei vor allem die Koppelung an die jetzt fest vorgeschriebene kommunale Wärmeplanung. In Baden-Württemberg gibt es eine solche Wärmeplanung bereits.

Außerdem begrüßt Möller die erweiterte Technologieoffenheit gegenüber dem ersten Entwurf: „Auch beim Heizen - ähnlich wie bei den Baustoffen und Bauweisen - sollten die Menschen eine echte Wahlmöglichkeit haben. Sinnvoll ist zudem die Option zur Kombination verschiedener Heizungssysteme. Diese dürfen jedoch nicht überstürzt eingebaut werden. Nur eine strukturierte und gut durchdachte Planung der komplexen Materie führt schlussendlich zu besseren Ergebnissen im Sinne des Klimaschutzes.“

Allerdings dürfe das Bauen dadurch nicht teurer werden, warnt Thomas Möller. Deshalb sei eine auskömmliche Förderung für den Heizungstausch notwendig, die zudem nicht an Altersgrenzen gebunden ist, ansonsten werde die finanzielle Belastung für Bau- und Sanierungswillige noch größer als sie derzeit ohnehin schon ist. Die seit Monaten stark rückläufigen Auftragszahlen im Wohnungsbau würden zeigen, zu welch negativen Auswirkungen eine verfehlte Förderpolitik führt.

 

Bildnachweis: Xella Deutschland GmbH

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