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Pressemeldungen

Bauwirtschaft übt Kritik an geplanter Mantelverordnung

Appell an Bundesrat: Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz müssen gestärkt werden

Stuttgart. Die Bauwirtschaft im Land befürchtet, dass die geplante neue Mantelverordnung die Deponieknappheit in Baden-Württemberg weiter verschärfen wird. An kommenden Freitag stimmt der Bundesrat über die Mantelverordnung und damit den Rechtsrahmen für die zukünftige Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe ab. „Die darin vorgesehenen Regelungen sind einseitig auf die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes fokussiert und verhindern somit ein effizientes Baustoffrecycling“, kritisiert Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, den aktuellen Gesetzesentwurf. „Dadurch werden künftig noch mehr Bauabfälle unnötig auf Deponien landen, von denen wir in Baden-Württemberg ohnehin zu wenige haben, was das Bauen zusätzlich verteuert.“

Kern des Regelungsvorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Die Bundesregierung will damit bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser festlegen und zugleich die Ziele der Kreislaufwirtschaft fördern sowie die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen verbessern. Nach Auffassung der Bauwirtschaft wird dies mit der aktuellen Fassung jedoch konterkariert. Dazu Rainer Mang, beim Verband Experte für Umweltrecht: „Wir sind durchaus für bundeseinheitliche Regelungen. Aber bitte mit Augenmaß! Überbordende bürokratische Vorgaben für den Einsatz von Recyclingbaustoffen wird diese unattraktiv machen. Außerdem sind die vorgesehenen Regelungen in der Praxis schlecht umsetzbar. Nachhaltigkeit beim Bauen sieht anders aus.“

Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg hofft, dass in den jetzigen Entwurf die praxistauglichen gemeinsamen Beschlussempfehlungen von Wirtschafts-, Verkehrs- und Wohnungsbauausschuss mit einfließen werden und am kommenden Freitag im Bundesrat Zustimmung finden. Die Empfehlungen sehen unter anderem vor, die Regelungen zum Ende der Abfalleigenschaft konsequent auf alle Ersatzbaustoffe der Ersatzbaustoffverordnung auszuweiten und ein einheitliches Analyseverfahren einzuführen.

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