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Pressemeldungen

Kritik an neuer Ersatzbaustoffverordnung

„Ohne die Einstufung von Recycling-Material als gleichwertiges Bauprodukt kommt die Kreislaufwirtschaft nicht voran“

Stuttgart. „So kommen wir nicht weiter. Die Politik möchte zwar eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft im Baubereich. Mit der heute beschlossenen ersten Novelle der Ersatzbaustoffverordnung zielt sie aber am eigentlichen Problem vorbei“, ärgert sich Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg. Das Problem: Einerseits will man, dass mehr Recyclingmaterial auf dem Bau verwertet wird. Anderseits gilt dieses RC-Material auch laut neuer Ersatzbauverordnung (EBV) bis zum Einbau weiterhin rein rechtlich als Abfall und kommt deshalb kaum zum Einsatz.

Dabei erfüllt recyceltes Baumaterial, das entsprechend aufbereitet, zertifiziert und in Güteklassen eingeteilt wird, sämtliche Kriterien von natürlichen Baustoffen. Auf diese Weise könnten die Ressourcen geschont und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft vorangebracht werden. Die Bauwirtschaft fordert daher seit Langem, RC-Material als gleichwertiges Bauprodukt zu deklarieren und so eine höhere Akzeptanz bei privaten und öffentlichen Auftragsgebern zu erreichen.

Der ursprüngliche Entwurf der EBV sah dies auch vor, wurde jedoch vom Bundesumweltministerium zurückgenommen. Ohne eine solche Regelung zum sogenannten Abfallende gilt RC-Material aber nicht als reguläres Bauprodukt. „Welcher Bauherr ist unter diesen Voraussetzungen schon bereit, recyceltes Baumaterial in sein Gebäude einzubauen, wenn es praktisch als Abfall gilt? Die öffentliche Hand geht hier seit Jahren leider mit schlechtem Beispiel voran und schließt in ihren Ausschreibungen oft sogar von Vornherein den Einsatz von RC-Material aus“, kritisiert Möller.

Ein weiteres Problem: Da die neuen Grenzwerte für recycelte Baustoffe äußerst niedrig festgelegt sind, wird künftig noch mehr Bauschutt - der bisher verwertet werden konnte - als zusätzlicher Abfall auf der Deponie landen. Dabei reichen die Deponiekapazitäten in Baden-Württemberg schon jetzt nicht aus. Folglich werden die Transportwege immer länger, die Entsorgung immer teurer und damit auch das Bauen. Thomas Möller fordert deshalb erneut eine Überarbeitung der jetzigen Verordnung, bevor sie als Teil in die sogenannte Mantelverordnung einfließt, die zum 1. August 2023 nach 15 Jahren Beratung in Kraft tritt.

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