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Pressemeldungen

Zumeldung zum Erlass des Innenministeriums zu Ermessensduldungen für Geflüchtete

„Zugewanderte sind wichtiges Standbein für die Baubranche“

Stuttgart. Auch die Bauwirtschaft im Land begrüßt den Erlass des baden-württembergischen Innenministeriums, wonach ausreisepflichtige Ausländer in Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen künftig eine rasche Ermessensduldung erhalten und somit der drohenden Abschiebung entgehen. Dies geschieht im Vorgriff auf eine ähnliche bundesweite Regelung, die allerdings erst im Januar 2020 in Kraft treten soll. „Wir finden es gut, dass unser Bundesland vernünftigen Pragmatismus zeigt und endlich Initiative ergreift“, kommentiert Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, den aktuellen Beschluss. „Damit wird Rechtssicherheit für die Betroffenen und Planungssicherheit für unsere Baubetriebe geschaffen, die teilweise schon seit Jahren Flüchtlinge bei sich im Unternehmen beschäftigen und oft auch mit viel persönlichem Einsatz deren Integration vorantreiben.“

Mit der Neuregelung sollen ausreisepflichtige Flüchtlinge, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind, einen gesicherten Status erhalten. „Wir hoffen natürlich auf eine dauerhafte Bleibeperspektive für diese oft jungen Menschen“, erklärt Möller. „Angesichts des akuten Fachkräftemangels auf dem Bau und des gewaltigen Aufgabenvolumens, vor dem unsere Branche steht, brauchen wir dringend zusätzliche Fachkräfte, gern auch aus dem Ausland.“ Allerdings plädiert er bei der Erteilung einer Beschäftigungsduldung für eine Verkürzung der bereits erreichten Duldungsfrist von mindestens zwölf Monaten, da viele Geflüchtete diese Frist aufgrund langwieriger Asylverfahren bislang noch nicht erreicht haben, obgleich sie bereits seit einigen Jahren im Land sind.

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