Mitgliedschaft
Starke Branche - starker Verband
Eine Mitgliedschaft bei der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. ist mehr als nur eine Vereinsmitgliedschaft. Sie ist der Zugang zu einem starken Netzwerk, einer fundierter Interessenvertretung und vielfältigen Unterstützungsangeboten, die weit über das bereits vorgestellte Leistungsspektrum hinausgehen.
Ob fachlicher Austausch, praxisnahe Beratung oder die aktive Mitgestaltung der Rahmenbedingungen in der Bauwirtschaft – als Mitglied profitieren Sie von zahlreichen Möglichkeiten, Ihr Unternehmen nachhaltig zu stärken. Informieren Sie sich hier über die Mitgliedschaft und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Ihre Vorteile als Mitglied
Interessensvertretung
Wir erkennen wirtschaftliche und politische Entwicklungen frühzeitig und gestalten sie aktiv mit.
Gleichzeitig vertreten wir die Interessen unserer Mitgliedsbetriebe wirksam gegenüber Politik, Verwaltung und öffentlichen Auftraggebern.
Service
Über Rahmenverträge und Einkaufsgemeinschaften bietet eine Mitgliedschaft viele Möglichkeiten um gute Qualität für kleines Geld zu erhalten.
Mit diversen Qualitätssiegeln und Initiativen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich besser im Markt zu positionieren.
Beratung
Sie haben Fragen zu einem Arbeitsvertrag, benötigen Informationen zu Verträgen nach VOB oder möchten sich über die neuesten Entwicklung in der Digitalisierung von Prozessen informieren?
Ausbildung- und Nachwuchsmarketing
Mit den hauseigenen Nachwuchskampagnen “Bau - Dein Ding” und “BauBerufe on Tour BW!” greifen Sie auf ein reichhaltiges Portfolio an Marketingmaßnahmen zurück, um sich in einem schnell wandelnden Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.
Dann steht einer Mitgliedschaft nichts mehr im Weg!
Nun kommt es noch drauf an, ob Sie Mitglied einer lokalen IHK oder HWK sind:
Soweit Sie bei einer Industrie- und Handelskammer organisiert sind? Dann können Sie direkt Mitglied im Verband Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. werden.
Eine Einzelmitgliedschaft in unserem Verband können lt. unserer Satzung (§ 3, Abs. 2) alle in Baden-Württemberg, im Sonderfall auch in angrenzenden Gebieten ansässigen natürlichen Personen, Personengesellschaften, juristischen Personen, Zusammenschlüsse solcher Unternehmer sowie Arbeitsgemeinschaften erwerben, die einen Betrieb gemäß dem betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages des Baugewerbes unterhalten.
Bitte haben Sie Verständnis hierfür, dass wir dazu den Nachweis über eine Teilnahme an dem Sozialkassenverfahren der SOKA Bau für eine Mitgliedschaft im Verband benötigen.
Im Anschluss an die Prüfung wird im Präsidium über eine Aufnahme entschieden.
Sie sind Handwerksunternehmen und damit Mitglied in einer lokalen Handwerkskammer? Dann leiten wir Ihr Anliegen mit Ihrer Zustimmung an die für Sie zuständige Bau-Innung weiter.
Sie wissen nicht, welche Ihre zuständige Bau-Innung ist?
Kein Problem auf der folgenden Seite haben wir alle teilnehmenden Innungen aufgelistet
